Als Reaktion auf die russische Invasion in die Ukraine im Februar 2022 haben die USA, die EU sowie andere Staaten mit einer Reihe umfassender Sanktionspakete gegen Russland und Belarus reagiert. Die Sanktionen erstrecken sich auf viele Lebensbereiche, unter anderem beinhalten sie Güterembargos, Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten von Einzelpersonen, Überflugverbote für russische Luftfahrtunternehmen, Straßen- und Seeverkehrsverbote sowie den Ausschluss russischer und belarussischer Banken vom SWIFT‑System.

In Deutschland trat im Mai 2022 das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG I) in Kraft, um kurzfristig Regelungslücken in Deutschland zu schließen, und somit eine schnelle Abhilfe bei der effektiven Durchsetzung der Sanktionsmaßnahmen zu schaffen. SDG I beinhaltet Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), Geldwäschegesetzes (GWG), Kreditwesengesetzes (KWG) sowie des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Durch das neue SDG II werden weitere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung in Deutschland auf den Weg gebracht, mehr Transparenz im Immobilienbereich geschaffen sowie eine „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“ auf Bundesebene für eine deutschlandweite Koordinierung eingerichtet. SDG II geht ebenfalls auf die durch den jüngsten Bericht der Financial Action Task Force festgestellten Mängel im nationalen Umsetzungssystem ein (FATF, Mutual Evaluation Report Germany, August 2022).

Diese Gesetzesnovelle zeigt deutlich die Notwendigkeit eines robusten Sanktionen Compliance Programms. Insbesondere müssen Unternehmen Daten über ihre Geschäftstätigkeit mit Dritten sammeln und analysieren. Dieser Prozess sollte eine genaue Prüfung der relevanten Informationen über die Interaktionen und Transaktionen mit allen Drittparteien umfassen unter Anwendung eines risikobasierten Ansatzes.

Wie kann StoneTurn Unternehmen unterstützen, effektiv Sanktionsrisiken zu minimieren?

StoneTurn verfügt über ein Team von Experten, das optimierte und nachhaltige Lösungen für das Risikomanagement bei Sanktionen entwickelt und implementiert. Wir unterstützen Unternehmen hinsichtlich Erkennung und Reduzierung von Sanktionsrisiken und bieten umfassende Beratung von der Risikoanalyse bis hin zum Testen von Prozessen und Kontrollen der Geschäftspartner und Lieferketten.

Wesentliche Neuerungen:

SDG I

  1. Erweiterung der Befugnisse zur Ermittlung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
  2. Pflicht von sanktionierten Personen, Gelder bzw. Eigentum in Deutschland unverzüglich anzuzeigen
  3. Erweiterung der Datenübermittlungsbefugnisse beteiligter Behörden, z. B. Deutsche Bundesbank an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  4. Erweiterung des Zugangs zum Transparenzregister sowie zu Kontoabfragen bei der BaFin auf Sanktionsbehörden (z. B. Zollkriminalamt, Bundesbank, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
  5. Mitwirkung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bei der Vermögensfeststellung, Ergänzung der Sofortmaßnahmen der FIU zur Untersagung von Transaktionen mit möglichem Sanktionsbezug sowie der operativen Analyse von Amts wegen

Gesetzesentwurf von SDG II

  1. Schaffung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung beim Bundesministerium für Finanzen für eine engere Zusammenarbeit bei der Sanktionsdurchsetzung und Geldwäschebekämpfung
  2. Möglichkeit der Auferlegung von Überwachungsmaßnahmen durch einen Sonderbeauftragten
  3. Meldepflicht für gelistete Personen gegenüber der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, die Informationen über den Eingang einer Meldung unverzüglich an die Deutsche Bundesbank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weiterzuleiten hat
  4. Einrichtung eines Registers zur besseren Transparenz zur Erfassung und Zugänglichmachung von Vermögenswerten sanktionierter Personen oder Personengesellschaften. Erhebliche Vermögenswerte (EUR 100k) mit unklarer Eigentümerschaft oder wirtschaftlicher Berechtigung sollen eingetragen werden
  5. Errichtung einer Hinweisannahmestelle bei der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, Hinweise können auch anonym abgegeben werden
  6. Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien / Prüfpflicht der Notare
  7. Aufnahme der Basisdaten aus den Grundbüchern in das Transparenzregister

About the Authors

Julia Arbery

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Julia Arbery, a Partner with StoneTurn, has more than 15 years of experience in ethics and compliance. Specifically, she assists multinational corporations with the development and implementation of effective ethics […]

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KWabl

Kristof Wabl

Kristof Wabl, a Partner with StoneTurn, brings over 15 years of experience in advising multinational organisations in the prevention, detection and investigation of white-collar crime. He began his career with […]

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Kristina Lohfink

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Kristina Lohfink, a Manager with StoneTurn, has more than seven years of experience in the prevention, detection and investigation of white-collar crime. Specifically, she focuses on anti-money laundering, Know Your […]

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