Wie alle EU-Mitgliedstaaten muss auch Deutschland die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern ("Richtlinie") bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen. Die Einhaltung der neuen Rechtsvorschriften wird für in Deutschland und in der gesamten EU tätige Unternehmen eine wesentliche Änderung dar stellen. Hinzu kommen Komplikationen durch die noch andauernde globale Pandemie sowie die wachsenden Risiken für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

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Unternehmen müssen mehr denn je eine sogenannte Speak-Up-Kultur fördern und insbesondere sicherstellen, dass ihre Führungskräfte aktiv zuhören sowie schnell und angemessen handeln, um verheerende Reputations-, Regulierungs- und Rechtsrisiken zu mindern. Aber wie können deutsche Unternehmen dies mit reduzierten persönlichem Kontakt und eingeschränkter Aufsicht tun?

Im Compliance Management Magazine bietet Julia Arbery einen Überblick über die neue Richtlinie und bietet Best Practices, die Unternehmen und Compliance-Experten bei der Umsetzung dieser neuen Standards berücksichtigen sollten, wenn sich COVID-19-Massnahmen, DSGVO-Vorgaben und lokale Betriebsvereinbarungen ändern.

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